Blogs und Seiten im Internet erstellen

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Immer mehr Menschen erstellen sich ihre eigene Internetseite. Sehr häufig wird dies mit CMS-Programmen erledigt. Am gängisten hierfür sind Free-Content-Management-Programme wie Joomla oder WordPress. Letztlich läd man sich hier lediglich das CMS auf seinen Server, dann geht die Gestaltung los. In beiden CMS-Tools gibt es vorgegebene Themes, die ein-, zwei- oder dreispaltig angelegt sind. Um bestimmte Inhalte einzubinden, benötigt man die sog. Widgets, die u.a. auch die Anbindung an soziale Dienste oder die Darstellung bestimmter Inhalte ermöglichen.

Wer sich näher informieren möchte, kann dies gerne im direkten Dialog tun.

Ansprechpartner: Ramona Schittenhelm

Marketing, Werbung, PR … ist das nicht alles das Gleiche?

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“Wir müssen Werbung machen … “, heißt es salopp bei vielen. Aber: was ist damit genau gemeint?

- Anzeigenschaltungen?

- Webseiten?

- Online-Marketing & Social Media?

- Verkaufsfördernde Maßnahmen?

- Messeauftritte?

- Fachartikel in Publikationen?

- Forenbeiträge?

- Öffentlichkeitsarbeit?

Plötzlich tauchen sehr viele verschiedene Begriffe auf, die man mit “Werbung” in Verbindung bringt. Begriffe, die der Fachmann differenziert, die letztlich aber alle das Ziel des Bekanter werdens dienen.

Als kleiner Richtwert:

Marketing dient der Absatzsteigerung, PR der Imagebildung. Während Marketing-Maßnahmen auch auf kurzfristige Erfolge abzielen, sind Maßnahmen im Bereich PR langfristig angelegt und anzusehen.

Existenzgründung – was gilt es zu beachten

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Wer ein Unternehmen gründen möchte, der sollte sich im Vorfeld ein paar Dinge fragen. Welche Idee möchte ich verfolgen, um erfolgreich zu sein. Man sollte sich fragen, ob die eigene Geschäftsidee wirklich erfolgreich sein kann.Bestimmte Geschäftsideen werden sogar bezuschusst oder mit günstigen Darlehen unterstützt. Welche Möglichkeiten und Wege gibt es, seine Gründung und Selbstständigkeit zu unterstützen und abzusichern? Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, der sollte sich klar machen, dass dies bedeutet, sich selbst auch sozial abzusichern: Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind hier genauso relevante Themen, wie bestimmte berufliche Haftpflichtversicherungen.

Sinnvoll kann es letztlich sein, wenn man sich im Vorfeld der Gründung auch mit fachkundigen Stellen unterhält: Grundungsseminare sowie Gespräche mit Steuerberatern oder Kammern (IHK, HWK) können hier hilfreich sein, wenn es darum geht, die Tragfähigkeit der eigenen Existenz zu klären.

Klären sollte man, welche Unterlagen man benötigt: eine Gewerbeanmeldung, bestimmte Kammeranmeldungen, Finanzamt oder Versicherungen müssen entsprechend frühzeitig beantragt werden. Fristen sind hier letztlich zu beachten. Ein Businessplan ist im Vorfeld einer Unternehmung nicht nur hilfreich, sondern auch bzgl. Finanzierungen notwendig. Gerade im Zusammenhang mit Bankengesprächen ist er sogar unerlässlich.

Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Steuern ist auch im laufenden Unternehmensbetrieb eine Hilfe durch den Steuerberater unerlässlich. Betriebliche Ausgaben und Abschreibungen spielen hier eine wichtige Rolle.

Unternehmer sollten sich frühzeitig um ihre Nachfolge kümmern

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Als Unternehmer sollte man sich bereits zu Lebzeiten Gedanken machen, wie der Fortbestand des Unternehmens zukünftig läuft, wenn man älter wird. Eine vernünftige Lösung kann zudem zu Steuervorteilen führen. Darüber hinaus sorgt eine frühzeitige Regelung für Stabilität und Ruhe im Unternehmensprozess.Unternehmer sollten ihren Generationenwechsel entsprechend einleiten und die ‘junge Garde’ entsprechend mit einplanen.

Im Zusammenhang mit einer Unternehmensübergabe sind die steuerlichen Aspekte, die Finanzierung und die Kompetenzen entsprechend abzustecken und abzuklären. Es gibt die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten, zu verkaufen, eine lebenslange Rente zu vereinbaren, das Unternehmen per Schenkung zu übertragen oder eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Die endgültige Lösung hängt dabei von den unterschiedlichen Faktoren ab bzw. in wieweit die Unternehmer und ihre Nachfolger zueinander stehen.

Pressemitteilungen und PR-Kampagnen bieten vielfältige Möglichkeiten (via Virtueller Gewerbeverein Oberbayern)

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Gezielte Mitteilungen und Meldungen helfen, Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Eine Möglichkeit ist der Virtuelle Gewerbeverein Oberbayern (http://chiemsee-marketing.net). Informationen rund um den Sport redaktionell aufbereitet finden sich darüber hinaus im Themenblog “Sport im Winter” (http://sport-im-winter.de)

Marketing ist das, wenn man selbst Werbung schaltet. PR dagegen bedeutet, dass andere über das eigene Wohn berichten. Für ein Unternehmen ist es wichtig, dass man Aufmerksamkeiten erzeugt. D.h. die Reputation des Unternehmens ist dabei ein entscheidender Faktor.  Das Reputation Management bzw. Online Reputation Management beschreibt diesen Bereich. PR-Kampagnen umfassen die Öffentlichkeit und das Veranstaltungsmanagement eines Unternehmens sind d … Read More

via Virtueller Gewerbeverein Oberbayern

Sportliches Großereignis im Chiemgau

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Sport im Winter – es handelt sich hier um eine Informationsplattform bzgl. sportlicher (Groß-)Ereignisse in der Region. Bayern bzw. Oberbayern steht hier im Mittelpunkt. Darüber ist auch klar: Sportler aus der Region wie beispielsweise eine Magdalena Neuner, Kathrin Hölzl, Andreas Birnbacher oder Maria Riesch sind dabei die Aushängeschilder Bayerns, die ihre Heimat im Ausland vertreten, bei Weltcuprennen, Weltmeisterschaften oder internationalen Auftritten. Wenn eine Magdalena Neuner beispielsweise Biathlon-Weltmeisterin in Russland wird, spricht die Welt vom Werdenfelser Land. Schafft es der Rodler Felix Loch oder seine Kollegin Nathalie Geisenberger, im Weltcup für Furore zu sorgen, realisiert man, dass das Berchtesgadener Land bzw. Miesbach eine idyllische und interessante Urlaubsregion darstellt. Mit jedem Erfolg, den Sportler aus Bayern weltweit erreichen, steigt die Bekanntheit der Region bzw. des Landes. Neben dem Oktoberfest, Schloss Neuschwanstein oder dem Chiemsee erlangen auch andere Gemeinden und Regionen eine höhere Bekanntheit.

Pressemitteilungen und PR-Kampagnen bieten vielfältige Möglichkeiten

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Marketing ist das, wenn man selbst Werbung schaltet. PR dagegen bedeutet, dass andere über das eigene Wohn berichten. Für ein Unternehmen ist es wichtig, dass man Aufmerksamkeiten erzeugt. D.h. die Reputation des Unternehmens ist dabei ein entscheidender Faktor.  Das Reputation Management bzw. Online Reputation Management beschreibt diesen Bereich.

PR-Kampagnen umfassen die Öffentlichkeit und das Veranstaltungsmanagement eines Unternehmens sind dabei wichtige Kommunikationsinstrumente. Diese sind vielfältig, jedoch keineswegs nur für internationale Großunternehmenrrelevant. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können von den Vorzügen einer gut strukturierten Public Relation profitieren.

Im Online-Bereich sind es dabei nicht nur sinnvolle und gut strukturiete Texte auf Basis einer SEO-Optimierung ein wirkungsvolles Instrument für die Kunden.

Unternehmen nutzen die Möglichkeit von Social Media

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Netzwerke wie XING sind vielen ein Begriff. Das Social-Media-Netzwerk XING ist dabei insbesondere von angestellten Mitarbeitern häufig genutzt. Gerade für Unternehmen gibt es aber noch eine Reihe andere Netzwerke, die für sie von großem Interesse sein kann. Dazu zählen beispielsweise das NEtzwerk bzw. Forum www.unternehmenswelt.de, www.digg.de, http://www.linkedin.com/. Dazu kommt die Möglichkeit, sich per Facebook eine eigene Fanseite zu erstellen. So, wie dies Politiker und Sportler inzwischen zu Hauf betreiben. Auf dieser Fanseite beschreibt man sein Dienstleistungsspektrum und informiert seine zukünftigen Fans von den Möglichkeiten und Dienstleistungen, die man als Unternehmen anbietet.

Umsatzsteuerzahler: Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen: Option wurde zeitlich eingeschränkt

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Durch eine Regelung im Umsatzsteuergesetz kann auf die Steuerbefreiung bestimmter Umsätze (z.B. Vermietung von Grundstücken) verzichtet werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Unternehmer (hohe) Vorsteuerbeträge geltend machen könnte. Die Ausübung der Option wurde nun von der Finanzverwaltung zeitlich eingeschränkt.

Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind die Erklärung und der Widerruf der Option nur noch bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahresfestsetzung möglich. Die formelle Bestandskraft tritt ein, wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Hintergrund: Infolge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus Ende 2008 ändert die Verwaltung nunmehr ihre Meinung, wonach die Erklärung und der Widerruf der Option so lange möglich sind, wie die Steuerfestsetzung noch vorgenommen bzw. geändert werden kann (materielle Bestandskraft).

Hinweis: Für vor dem 1.11.2010 ausgeführte Sachverhalte können sich Unternehmer auf die für sie günstigere (alte) Auffassung der Verwaltung berufen (BMF-Schreiben vom 1.10.2010, Az. IV D 3 – S 7198/09/10002).

Zum Anfang


Kein Vorsteuerabzug: Für Dienstleistungen an die Gesellschafter

Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wenn die bezogene Dienstleistung der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dient. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs.

Nach der Meinung des Bundesfinanzhofs sind beispielsweise auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte nicht dem betrieblichen Bereich zuzuordnen. Es handelt sich um eine den persönlichen Bereich betreffende Verpflichtung der Beteiligten, sodass der Vorsteuerabzug ausscheidet.

Hinweis: Wird eine einheitliche Leistung sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ist die Vorsteuer nach dem Verhältnis der Verwendung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen (BFH-Urteil vom 8.9.2010, Az. XI R 31/08).

Der Artikel dient der Information, ersetzt jedoch keine Steuerberatung. Mehr Infos bei

Eisel Steuerberatung
Adalbert-Stifter-Str. 21
83301 Traunreut

Tel. 08669 3568-0
Fax 08669 3568-25

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Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften: Abgekürzter Vertragsweg gilt auch bei Zuwendungen einer GmbH

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Lässt eine GmbH im eigenen Namen Renovierungsarbeiten am Mietshaus eines Gesellschafters durchführen und bezahlt sie anschließend auch die Rechnungen, liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Bundesfinanzhof geht aber noch einen Schritt weiter und ordnet diesen Erhaltungsaufwand, der dem Gesellschafter über den sogenannten abgekürzten Vertragsweg zugutekommt, im Gegenzug als Werbungskosten den Mieteinkünften zu.

Hintergrund: Beim abgekürzten Vertragsweg handelt es sich um einen Vorgang, der vor allem innerhalb der Familie nicht unüblich ist. Die Eltern beauftragen einen Handwerker, am Mietshaus eines Kindes Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Anschließend bezahlen sie auch die Rechnung. In diesen Fällen argumentiert der Bundesfinanzhof mit einer wirtschaftlichen Sichtweise, sodass das Kind die Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung absetzen kann.

Es ist allerdings zu beachten, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist, wenn die Rechnung auf den Dritten, wie beispielsweise die Eltern als Nicht-Unternehmer, ausgestellt ist.

Hinweis: Der abgekürzte Vertragsweg gilt nicht bei Dauerschuldverhältnissen wie etwa Kreditverbindlichkeiten, Miet- und Pachtverträgen sowie Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen (BFH-Urteil vom 28.9.2010, Az. IX R 42/09).

Die Informationen gelten als Information, ersetzen jedoch keine steuerliche Beratung.

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